I. DIE GARANTIE IST ANWENDBAR :

  • Ausschließlich unter den hier umschriebenen Umständen.
  • Ausschließlich gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner von Verimpex.
  • Ausschließlich auf den eigentlichen Gegenstand der Leistung von Verimpex.
  • Ausschließlich auf Güter, die in Gänze von Verimpex hergestellt, verkauft und verlegt worden sind, unter der Bedingung, dass die Verlegung durch eigene, zugelassene Installateure aus dem Gebiet ausgeführt wurde.
  • In keinem Falle auf zusätzliche Installationen und Materialien, die nicht von Verimpex stammen.
  • Ausschließlich auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbar waren.
  • In keinem Falle auf sichtbare Mängel, wie Farbe, Abmessung, Transportschaden, usw.
  • Diese sichtbaren Mängel müssen spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt werden.
  • Ausschließlich auf anormale Mängel, die nicht die Folge von normalem Verschleiß sind.
  • Zu normalem Verschleiß gehören (nicht erschöpfend) : Verfärbung und Abnutzung der Anodisierung, Oxidation am Messing, Elektrolyse zwischen den verschiedenen Metallen.
  • Ausschließlich auf anormale Mängel, die nicht die Folge einer falschen Instandhaltung oder Reinigung sind. Die Pflege muss gemäß den Richtlinien des Herstellers erfolgen, wie in der mitgelieferten Gebrauchsanweisung, Faltblättern, Broschüren und auf der Webseite beschrieben steht.
  • In keinem Falle bei Schaden oder anormalem Verschleiß durch (nicht erschöpfend): falsche Verwendung, Berührung mit scharfen Gegenständen, Abmontieren, anormale Lasten und Belastung, Brand, Blitzeinschlag, Wasserüberlastung, externe mechanische / chemische / radiotechnische / thermische Einflüsse, Handhabungen oder Anpassungen durch nicht zugelassene Installateure, Verwendung unzulässiger Zubehör- oder Ersatzteile, fehlerhafte Verlegung in der Mattengrube, Durchbiegen bedingt durch unebenen Untergrund.
  • In keinem Falle anwendbar bei Transportschäden.
II. ZUSÄTZLICHE ANMERKUNGEN :

  • Die Garantie ist in keinem Falle anwendbar auf und Verimpex kann in keinem Falle haftbar gemacht werden für jedwede Folgeschäden, wie körperliche Verletzungen, Gewinnausfall, schließungsbedingte Ausfälle, Erwerbslosigkeit, usw.
  • Jeder Schaden und jeder Mangel, auf den die Garantie anwendbar ist, muss innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Auftreten per Einschreiben oder empfangsbestätigtem Faxschreiben oder E-Mail beim ‘Customer Care Service’ (customercare@verimpex.be) mit einer detaillierten Beschreibung und möglichst mit Fotos untermauert gemeldet werden.
  • Verimpex bietet seinen Benutzern eine Online-Unterstützung, um die korrekte Verwendung der gelieferten Produkte zu fördern.
III. UMFANG DER GARANTIE :

  • Die Garantie wird im Prinzip degressiv angewandt, je nachdem wieviele Monate seit der Inbetriebnahme im Verhältnis zur Höchstdauer der Garantie pro Produkttyp verstrichen sind (siehe auch III.9).
  • Die Produkte werden ohne Mehrkosten nach den Regeln des Fachs repariert oder durch neue Produkte von identischer Bauart und Verarbeitung ersetzt.
  • Der Begünstigte der Garantie kommt gemäß dem Grundsatz der degressiven Garantie nur für die Fraktion auf, die nicht unter die Garantie fällt (z.B. für Schaden nach 36 Monaten bei einem Produkt mit einer Garantie von 60 Monaten für 36/60stel der Reparatur- und/oder Auswechselkosten).
  • Die ersetzten Matten oder Bestandteile davon kehren wieder in den Besitz von Verimpex zurück.
  • Während der Dauer der Reparatur- oder Auswechselarbeiten kann kein Ersatzprodukt zur Verfügung gestellt werden.
  • Es kommt nach Reparatur oder Auswechselung nicht zu einer Erneuerung der Garantiefrist.
  • In Ausnahmefällen kann Verimpex entscheiden, weder die Reparatur noch die Auswechselung vorzunehmen. In diesen Fällen wird das Produkt zurückgenommen und wird eine Garantieleistung aufgrund des degressiven Fraktionswertes des Produkts bestimmt.
  • Unter 'Wert des Produkts’ versteht man den von Verimpex an den Vertragspartner oder Vertreiber fakturierten Betrag.
  • Die Dauer der Garantie beträgt 10 Jahre für die Typen Topguard® und Brossguard®, 5 Jahre für den Typen Tireguard® und Polyguard® und 2 Jahre für die Typen Cleanmid® A/B/C/M und Compact®.
  • Die Garantie gilt in allen EU-Ländern. Außerhalb der EU ist die Dauer der Garantie auf 24 Monate beschränkt, unter denselben Bedingungen der proportional degressiven Verrechnung.
 
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